Vermietung von Räumen

Die Räume können für Seminare/Projekte und durch Vereine genutzt werden. Wir vermieten nicht an Privatpersonen. 

Kontakt:

Stadteilzentrum im Ribbeck-Haus
Senftenberger Ring 54
13435 Berlin

Tel.: 030 47 064 920
info@ribbeckhaus.de

Innenansichten

HAUSORDNUNG

Herzlich Willkommen im Stadtteilzentrum im Ribbeck-Haus!
Wir freuen uns sehr über euren Besuch und wünschen euch eine gute Zeit. Damit sich hier ALLE wohlfühlen, beachtet bitte die Hausordnung.

  1. Ordnung
    Bitte halten Sie Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen, den Fluren und den zugehörigen Außenbereichen.
  2. Küche und Sanitäre Anlagen
    Bitte nutzen und hinterlassen Sie die Küche sowie alle sanitären Anlagen so, wie Sie sie vorgefunden haben.
  3. Verhalten
    Jede Form von Diskriminierung und Androhung von Gewalt ist untersagt. Das Mitführen und der Einsatz von Waffen oder Gegenständen, die als Waffe zu gebrauchen sind, ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden rechtlich geahndet. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  4. Fluchtwege
    Sämtliche Ausgänge und Fluchtwege sind uneingeschränkt freizuhalten.
  5. Rauchverbot und Drogen
    Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Das Rauchen ist außerhalb des Gebäudes gestattet. Kippen und Asche werden ausschließlich in feuerfesten Behältnissen entsorgt. Der Konsum von Drogen im Sinne des Suchtmittelgesetzes ist untersagt. Der Verzehr von Spirituosen ist verboten.
  6. Ruhezeiten
    Bitte beachten Sie die Ruhezeiten! Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt Nachtruhe! Ab 22 Uhr ist die Lautstärke auf ein Minimum zu reduzieren und die Nutzung des Außenbereichs (Terrasse) untersagt!
    Bitte nehmen sie Rücksicht auf unsere Nachbarn.
  1. Kinder und Jugendliche
    Es gilt das Gesetz zum Schutze von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Aufsichtspersonen haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.
  2. Tiere
    Im Haus und auf der Terrasse sind keine Tiere gestattet - Ausnahmen bilden Therapie- und Begleithunde.
  3. Schäden
    Personen- oder Sachschäden, sind den Mitarbeiter*innen des Ribbeck-Hauses, oder deren Vertretern, unverzüglich mitzuteilen.
  4. Haftung
    Das Betreten des Ribbeck-Hauses erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Fotografieren, Video und Tonaufnahmen
    Das Fotografieren, Video- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet. Des Weiteren erklären sich die Besucher*innen mit eventuell entstandenen Bildaufnahmen  entschädigungslos einverstanden, wenn diese dem „berechtigen Interesse“ nach zur öffentlichen  Darstellung des Stadtteilzentrums genutzt werden. (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)
  6. Verstöße gegen die Hausordnung
    Verstöße gegen die Hausordnung führen zu rechtlichen Konsequenzen.